Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Schule zu wahren und zu pflegen.
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Matilde Paquico
Mandy Rostin
Anett Dräger
Elternbeiratsvorsitzende
stellv. Elternbeiratsvorsitzender
stellv. Elternbeiratsvorsitzender
Der Elternbeirat soll …
… das Interesse der Eltern für die Erziehung der Kinder wahren und pflegen.
… die Verantwortung der Eltern für die Erziehung der Kinder stärken.
… die Gelegenheit zur Aussprache im Elternkreise in Bezug auf die Erziehung der Kinder geben.
… ein Informationsforum für die Belange der Elternschaft sein.
… die Anteilnahme der Eltern an Leben und Arbeit in der Schule fördern.
… die Schulleitung beraten und Wünsche der Elternschaft äußern.
… für die schulischen Belange beim Schulträger eintreten.
… bei der Arbeit an Curricula und der Stundentafel der Schule mitwirken.
Der Elternbeirat hat das Recht …
… vom Schulleiter über Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die Schule informiert zu werden und angehört zu werden.
… sich Sachauskünfte vom Schulleiter geben zu lassen.
… zur Einsichtnahme von einschlägigen Vorschriften.
… auf Weiterleitung von Post an den Elternbeiratsvorsitzenden.
Die Mitglieder des Elternbeirats …
… haben Schweigepflicht über die Sitzungsinhalte zu wahren.
… verpflichten sich zur Teilnahme an den Sitzungen des Elternbeirats.
… üben die Tätigkeiten im Elternbeirat ehrenamtlich aus.