Für eine vorläufige Entschuldigung Ihres Kindes nutzen Sie bitte das Modul "Krankmeldung" im Schulmanager oder senden Sie eine E-Mail an unsere Sekretariate mit folgenden Angaben:
Vor- und Nachname des Kindes; Klasse; Tag des Fehlens
Mit dem Abmelden im Schulmanager oder dem Absenden einer Mail liegt keine abschließende Entschuldigung im Sinne der Schulbesuchsverordnung vor, sondern es handelt sich lediglich um eine Mitteilung an uns, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann. Binnen drei Tagen muss der Schule eine schriftliche und unterschriebene Entschuldigung nachgereicht werden. Sie können auch das Formular der Krankmeldung im Schulmanager ausdrucken und diesen unterschrieben in der Schule nachreichen.
Eine Nichteinhaltung dieser Frist führt dazu, dass die Fehlzeiten als "unentschuldigt" gelten.
Telefon & Email
07423-8678-38 Sekretariat (GS/WRS)
ute.lauble(at)oberndorf.de
07423-8678-15 Sekretariat, Rektorat (RS)
Im folgenden Dokument sind die wichtigsten Informationen der Schulbesuchsverordnung zusammengefasst und die Regelungen zur Entschuldigungsfrist dargestellt.